Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/05/0173

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2021/05/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0162 B 7. März 2023 RS 1

Stammrechtssatz

Nachbarn kommt im Rahmen ihrer Parteistellung in einem Materienverfahren auch ein subjektives Recht auf Einhaltung der gesetzlich normierten Zuständigkeiten zu vergleiche etwa VwGH 23.2.2017, Ro 2014/07/0034; 28.4.2021, Ra 2019/04/0027, jeweils mwN). Die Nachbarn können daher mit dem Vorbringen, es sei zu Unrecht keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden, die Frage der Zuständigkeit der vollziehenden Behörde aufwerfen vergleiche etwa VwGH 20.12.2017, Ro 2016/04/0009).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022050173.L01