Verwaltungsgerichtshof
19.11.2024
Ra 2022/05/0101
Um die Frage zu beantworten, ob eine Ausführung der vorhandenen Bewilligung entspricht, müssen einerseits Feststellungen über das bewilligte Projekt und andererseits Feststellungen über die tatsächliche Ausführung getroffen werden vergleiche VwGH 10.10.2006, 2004/05/0166, zur NÖ Bauordnung 1976; 27.8.2013, 2012/06/0147, zum Burgenländischen Baugesetz 1997).
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050101.L03