Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.11.2024

Geschäftszahl

Ra 2022/05/0101

Rechtssatz

Um die Frage zu beantworten, ob eine Ausführung der vorhandenen Bewilligung entspricht, müssen einerseits Feststellungen über das bewilligte Projekt und andererseits Feststellungen über die tatsächliche Ausführung getroffen werden vergleiche VwGH 10.10.2006, 2004/05/0166, zur NÖ Bauordnung 1976; 27.8.2013, 2012/06/0147, zum Burgenländischen Baugesetz 1997).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022050101.L03