Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2024

Geschäftszahl

Ro 2022/05/0010

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/05/0104 E 31. Jänner 2012 RS 3

Stammrechtssatz

Es kann nicht gesagt werden, dass eine Überschreitung iSd Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO nur dann "unbedingt notwendig" ist, wenn ohne diese eine Durchführung des Bauvorhabens nicht ("oder nur in unverhältnismäßiger Weise") möglich wäre.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022050010.J14