Verwaltungsgerichtshof
11.12.2024
Ro 2022/05/0010
GRS wie 2009/05/0104 E 31. Jänner 2012 RS 3
Es kann nicht gesagt werden, dass eine Überschreitung iSd Paragraph 81, Absatz 6, Wr BauO nur dann "unbedingt notwendig" ist, wenn ohne diese eine Durchführung des Bauvorhabens nicht ("oder nur in unverhältnismäßiger Weise") möglich wäre.
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022050010.J14