Verwaltungsgerichtshof
11.12.2024
Ro 2022/05/0010
Der Begriff "Treppenhaus" im Sinne des Paragraph 81, Absatz 6, BO bezeichnet einen Gebäudeteil, der der vertikalen Erschließung mehrerer Geschosse dient, dies auch innerhalb einer Wohnung vergleiche zur Erschließung eines begehbaren Flachdaches VwGH 25.9.2012, 2010/05/0076).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022050010.J13