Verwaltungsgerichtshof
21.12.2023
Ra 2022/04/0132
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/04/0133 B 21.12.2023
Im Anwendungsbereich des Paragraph 5, Krnt WindkraftstandorträumeV 2016 bestimmt sich die Sichtbarkeit der Anlage nach der Nabenhöhe der Anlage und haben daher auch die dafür vorzunehmenden Berechnungen anhand der Nabenhöhe der Anlage zu erfolgen.
ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040132.L15