Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0074

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/04/0075

Ra 2022/04/0076

Rechtssatz

Richtlinien sind grundsätzlich keine Regelungen mit normativer Wirkung. Ihnen kommt allgemein keine verbindliche Wirkung zu vergleiche etwa VwGH 28.2.2018, Ro 2014/06/0014, Rn. 37, mwN). Ob eine Richtlinie oder ein einschlägiges Regelwerk den anerkannten Regeln der Technik entspricht bzw. welche Richtlinie zur Erhebung und Beurteilung der von einem Vorhaben ausgehenden Immissionsbelastung anzuwenden ist, ist insofern keine Rechtsfrage, sondern vom Sachverständigen zu beurteilen. (hier: VDI 4280 Richtlinie Blatt 3)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022040074.L02