Verwaltungsgerichtshof
17.05.2024
Ra 2022/04/0014
Auf Grundstücken mit der Widmung "Bauland-Industriegebiet" gemäß Paragraph 16, Absatz eins, Ziffer 4 und Absatz 2, NÖ ROG 2014 dürfen keine Wohnbauten errichtet werden. Grundstücke mit dieser Widmungsart in einer Entfernung von weniger als 300 m vom Abbaugrundstück stehen daher nicht gemäß Paragraph 82, Absatz eins, letzter Satz MinroG der Genehmigung des Gewinnungsbetriebsplans entgegen.
ECLI:AT:VWGH:2024:RA2022040014.L13