Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/04/0012

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/04/0013

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0018 B 22. Februar 2021 RS 1 (hier ohne die Passage "ob ein bestimmtes Bauvorhaben ein "aliud" darstellt oder nicht")

Stammrechtssatz

Die Frage, ob ein bestimmtes Bauvorhaben ein "aliud" darstellt oder nicht bzw. ob eine Projektmodifikation die Sache ihrem Wesen nach ändert, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des Verwaltungsgerichtes; eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung läge in diesem Zusammenhang nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre vergleiche etwa VwGH 22.9.2020, Ra 2020/05/0169, 0170, oder auch 3.2.2021, Ra 2021/05/0006, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022040012.L07