Verwaltungsgerichtshof
24.05.2022
Ro 2022/04/0011
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2022/04/0012
Ro 2022/04/0013
Ro 2022/04/0014
Eine Verpflichtung der Behörde, mehrere Ansuchen um Genehmigung bzw. mehrere Anzeigen oder eine Anzeige und ein Ansuchen um Genehmigung jeweils der Änderung ein- und derselben Betriebsanlage in einem einheitlichen Verfahren zu behandeln und gemeinsam darüber zu entscheiden, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen vergleiche zum Genehmigungsantrag einer Änderung nach Paragraph 81, Absatz eins, GewO 1973 VwGH 12.7.1994, 92/04/0067, 0068, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022040011.J03