Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/03/0233

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/03/0239 E 8. März 2023 RS 2

Stammrechtssatz

Ob eine behördliche Absonderung vorlag, wird ebenso wie deren zeitlicher Umfang durch den behördlichen Absonderungsbescheid festgelegt; insoweit entfaltet dieser somit Bindung im Vergütungsverfahren, nicht aber hinsichtlich der Kausalität eines geltend gemachten Verdienstentgangs.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022030233.L01