Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2022

Geschäftszahl

Ro 2022/03/0036

Rechtssatz

Die Verweigerung der Inanspruchnahme einer zur Beseitigung der Berufsunfähigkeit dienlichen und zumutbaren Heilbehandlung setzt voraus, dass sich der berufsunfähige Rechtsanwalt konkreten Vorgaben für eine dienliche und zumutbare Heilbehandlung zur Beseitigung der Berufsunfähigkeit schuldhaft und damit vorwerfbar widersetzt vergleiche etwa VwGH 24.4.2018, Ra 2018/03/0017; VwGH 5.9.2018, Ra 2018/03/0052).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2022030036.J02