Verwaltungsgerichtshof
23.06.2022
Ra 2022/03/0018
Die Festlegung maximaler Lattungsabstände bei Einzäunung von Fütterungsanlagen dient der Vermeidung umfangreicher Ermittlungsverfahren und ist insoweit sachlich gerechtfertigt vergleiche Artikel 7, B-VG).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022030018.L07