Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0142

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2014/62 E 12. Juni 1963 VwSlg 6054 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Dass ein Fussgänger auf dem Schutzweg stehen bleibt, um ein sich mit unverminderter Geschwindigkeit näherndes Kraftfahrzeug vorbeifahren zu lassen, enthebt den Lenker des Kraftfahrzeuges nicht der Verpflichtung, vor dem Schutzstreifen vorschriftsmässig anzuhalten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020142.L02