Verwaltungsgerichtshof
16.08.2022
Ra 2022/02/0142
Ein Fahrzeug ist vor dem Schutzweg dann anzuhalten, wenn ein Fußgänger, der den Schutzweg bereits betreten hat, bei Fortsetzung der beabsichtigten Straßenüberquerung durch ein sich näherndes Fahrzeug gehindert oder gefährdet würde.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020142.L01