Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.08.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0071

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/20/0399 B 17. Mai 2021 RS 1

Stammrechtssatz

Wird in der Revision Aktenwidrigkeit geltend gemacht, handelt es sich dabei um einen Verfahrensmangel, dessen Relevanz im Hinblick auf den Verfahrensausgang aufgezeigt werden muss vergleiche zur Relevanzdarlegung bei einer vorgebrachten Aktenwidrigkeit auch VwGH 9.2.2018, Ra 2018/20/0008, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022020071.L01