Verwaltungsgerichtshof
26.04.2022
Ra 2022/02/0067
Eine Person, die ein Motorrad, auf dem sie sitzt, mit beiden Füßen anschiebend und daher ohne Anwendung von Maschinenkraft rollen lässt, ist als Lenker zu qualifizieren vergleiche VwGH 31.10.1984, 83/03/0121).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020067.L03