Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0067

Rechtssatz

Eine Person, die ein Motorrad, auf dem sie sitzt, mit beiden Füßen anschiebend und daher ohne Anwendung von Maschinenkraft rollen lässt, ist als Lenker zu qualifizieren vergleiche VwGH 31.10.1984, 83/03/0121).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020067.L03