Verwaltungsgerichtshof
26.04.2022
Ra 2022/02/0067
GRS wie 0981/62 E 7. November 1963 VwSlg 6143 A/1963 RS 2 (hier ohne den ersten Satz)
Die Tatbilder des Inbetriebnehmens oder Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand schließen einander aus. Wer ein Motorrad, auf dem er sitzt, ohne Anwendung von Maschinenkraft zurückrollen läßt, lenkt es.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020067.L02