Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.04.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0067

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0981/62 E 7. November 1963 VwSlg 6143 A/1963 RS 2 (hier ohne den ersten Satz)

Stammrechtssatz

Die Tatbilder des Inbetriebnehmens oder Lenkens eines Fahrzeuges in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand schließen einander aus. Wer ein Motorrad, auf dem er sitzt, ohne Anwendung von Maschinenkraft zurückrollen läßt, lenkt es.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020067.L02