Verwaltungsgerichtshof
29.03.2022
Ra 2022/02/0048
Ob eine Fläche als "Straße mit öffentlichem Verkehr" zu qualifizieren ist, unterliegt nach Maßgabe der Rechtsprechung des VwGH der sachverhaltsbezogenen Beurteilung im Einzelfall.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020048.L02