Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/02/0048

Rechtssatz

Ob eine Fläche als "Straße mit öffentlichem Verkehr" zu qualifizieren ist, unterliegt nach Maßgabe der Rechtsprechung des VwGH der sachverhaltsbezogenen Beurteilung im Einzelfall.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020048.L02