Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2024

Geschäftszahl

Ro 2022/02/0006

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2022/02/0007

Ro 2022/02/0008

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2022/02/0196 B 2. November 2023 RS 4

Stammrechtssatz

Bei der Wette "Wer steigt auf?" in einem K.-o.-System, in dem der Sieger des Spiels automatisch aufsteigt, handelt es sich um eine zulässige Livewette auf das Endergebnis, fallen doch im Fall eines Spiels im K.-o.-System der Gewinner des Fußballspieles und der Aufsteiger zwingend zusammen. Es wird sohin kein - unzulässiges - zusätzliches Ereignis bewettet, sondern ein und dasselbe Ereignis, nämlich das Endergebnis.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022020006.J04