Verwaltungsgerichtshof
22.11.2024
Ro 2022/02/0004
Es kommt nicht darauf an, ob der konkreten Formulierung des Wettanbots zu entnehmen ist, dass sich die betreffende Probewette auf ein Spiel im K.-o.-System bezog, bei dem Aufsteiger und Sieger des Spieles zwingend zusammenfielen (VwGH 14.3.2024, Ro 2022/02/0006).
ECLI:AT:VWGH:2024:RO2022020004.J02