Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0350

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2022/01/0351

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2019/01/0312 E 30. September 2019 RS 7

Stammrechtssatz

Der Begriff "beaufsichtigter Camping- oder Wohnwagenplatz" iSd Paragraph eins, Absatz 3, MeldeG ist dahin auszulegen, dass er die in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes geforderten drei Kriterien für den Begriff des Beherbergungsbetriebes nach Paragraph eins, Absatz 3, MeldeG erfüllen muss (1. Leitung oder Aufsicht des Unterkunftgebers oder eines von diesem Beauftragten; 2. Unterbringung von 'Gästen'; 3. Bestimmung zum vorübergehenden Aufenthalt). Darüber hinaus ist zur näheren Abgrenzung auf die entsprechenden landesgesetzlichen Regelungen betreffend Campingplätze zurückzugreifen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010350.L01