Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0297

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2021/05/0030 B 25. November 2022 RS 2

Stammrechtssatz

Ein Mängelbehebungsauftrag nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG setzt eine an sich wirksam erhobene Eingabe voraus; im Fall einer unwirksamen Eingabe sind die Behörden und Gerichte nicht gehalten, einen auf diese Norm gestützten Verbesserungsauftrag zu erteilen vergleiche VwGH 2.7.2018, Ra 2018/12/0019, unter Hinweis auf VwGH 11.10.2011, 2008/05/0156).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010297.L16