Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.2023

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0297

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ro 2015/18/0002 E 1. März 2016 VwSlg 19321 A/2016 RS 1 (hier: ohne den letzten Satz)

Stammrechtssatz

Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2022010297.L08