Verwaltungsgerichtshof
18.10.2022
Ra 2022/01/0276
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2022/01/0277 B 18.10.2022
"Sache" einer rechtskräftigen Entscheidung ist der im Erkenntnis enthaltene Ausspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, die durch die Entscheidung ihre Erledigung gefunden hat. Dabei spielen die Beantwortung von Vorfragen sowie die Begründung lediglich insoweit eine Rolle, als sie zur Auslegung des Spruches heranzuziehen sind vergleiche VwGH 9.8.2021, Ro 2020/04/0012, mwN).
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010276.L01