Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0276

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2022/01/0277 B 18.10.2022

Rechtssatz

"Sache" einer rechtskräftigen Entscheidung ist der im Erkenntnis enthaltene Ausspruch über die verwaltungsrechtliche Angelegenheit, die durch die Entscheidung ihre Erledigung gefunden hat. Dabei spielen die Beantwortung von Vorfragen sowie die Begründung lediglich insoweit eine Rolle, als sie zur Auslegung des Spruches heranzuziehen sind vergleiche VwGH 9.8.2021, Ro 2020/04/0012, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010276.L01