Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.03.2022

Geschäftszahl

Ra 2022/01/0007

Rechtssatz

Dem Adelszeichen "von" kommt im deutschsprachigen Kontext in Österreich eine besondere, unmittelbar mit Vorrechten der Geburt oder des Standes verbundene Bedeutung zu, die aber mit von der Übersetzung her ähnlichen ausländischen Namensbestandteilen oder -zusätzen - wie beispielsweise "de" oder "van" - typischerweise nicht verbunden sind vergleiche VfGH 2.3.2020, E 4050 aus 2019, = VfSlg. 20.368; darauf Bezug nehmend VwGH 23.9.2020, Ra 2019/01/0358).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022010007.L04