Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/22/0128

Rechtssatz

Das Bestehen einer bloß freundschaftlichen Beziehung ist nicht mit dem Führen eines gemeinsamen Familienlebens gleichzusetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021220128.L01