Verwaltungsgerichtshof
23.07.2021
Ra 2021/22/0055
GRS wie Ra 2018/22/0100 B 28. Februar 2019 RS 4
Wenn ein türkischer Staatsangehöriger die in Artikel 6, Absatz eins, erster Spiegelstrich ARB 1/80 aufgestellten Voraussetzungen erfüllt, kann er nach Ablauf des ersten Arbeitsjahres eine Erneuerung seiner Arbeitserlaubnis bei demselben Arbeitgeber und ein entsprechendes Aufenthaltsrecht verlangen vergleiche EuGH 24.1.2008, Payir, C-294/06).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220055.L02