Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/22/0033

Rechtssatz

Die Maßnahmen, die in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gesetzt werden, können grundsätzlich geeignet sein, einen Grund im Sinn des Paragraph 64, Absatz 2, letzter Satz NAG 2005 darzustellen. Es ist jedoch jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob die Hinderungsgründe tatsächlich der Einflusssphäre des Drittstaatsangehörigen entzogen, unabwendbar oder unvorhersehbar sind und auch entsprechend nachgewiesen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021220033.L01