Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.08.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/21/0230

Rechtssatz

Die Frage der rechtzeitigen Abschiebbarkeit, insbesondere im Hinblick auf die Erlangbarkeit eines Heimreisezertifikats, ist gerade bei länger andauernden Schubhaften typischerweise entscheidend für die (weitere) Verhältnismäßigkeit der Anhaltung, was entsprechende Ermittlungen und eine fundierte Auseinandersetzung mit den erlangten Ergebnissen erfordert vergleiche VwGH 12.1.2021, Ra 2020/21/0378; VwGH 26.11.2020, Ra 2020/21/0070).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021210230.L03