Schubhaft kann generell ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn das zu sichernde Verfahren in eine Abschiebung münden kann (vgl. VwGH 27.4.2020, Ra 2020/21/0116).Schubhaft kann generell ihren Zweck nur dann erfüllen, wenn das zu sichernde Verfahren in eine Abschiebung münden kann vergleiche VwGH 27.4.2020, Ra 2020/21/0116).