Verwaltungsgerichtshof
19.08.2021
Ra 2021/21/0062
Von einem Fehlen jeder nennenswerten Integration eines Fremden, der sich seit über zehn Jahren im Bundesgebiet aufhält, kann angesichts der jahrelangen Berufstätigkeit während rechtmäßigen Aufenthalts und vor allem aufgrund des Vorliegens von familiären Bindungen zu seinen minderjährigen Kindern und zu seiner aktuellen Lebensgefährtin nicht die Rede sein.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021210062.L01