Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/21/0047

Rechtssatz

Eine Reisetätigkeit zwischen mehreren Mitgliedstaaten, mangelndes Einkommen, ein mangelnder fester Wohnsitz und die Führung von Alias-Identitäten begründen zwar die Fluchtgefahr des Fremden iSd Paragraph 76, Absatz 2, Ziffer eins, FrPolG 2005, vermögen für sich aber die Annahme einer Gefährdung iSd. Paragraph 67, FrPolG 2005 nicht zu tragen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021210047.L03