Verwaltungsgerichtshof
15.10.2021
Ro 2021/21/0016
Stattgebung - Ausweisung nach Paragraph 66, Absatz eins, FrPolG - Der Revisionswerber macht allerdings in seinem Antrag - worauf er auch in seinem Abänderungsantrag hinweist - hinreichend konkret einen Nachteil im Zusammenhang mit seiner sozialen und beruflichen Integration geltend: Mit dem Vollzug der Ausweisung sei infolge der Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet der Verlust des Arbeitsplatzes und der Abbruch zahlreicher sozialer Kontakte verbunden. Damit legt der Revisionswerber vor dem Hintergrund seines langjährigen rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet einen unverhältnismäßigen Nachteil iSd Paragraph 30, Absatz 2, VwGG dar.
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2021210016.J01