Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/20/0310

Rechtssatz

(Auch) die Zulässigkeit einer inhaltlichen Entscheidung des VwGH über eine Amtsrevision setzt voraus, dass die revisionswerbende (Amts-)Partei ein aufrechtes rechtliches Interesse an einer solchen Entscheidung hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200310.L01