Verwaltungsgerichtshof
19.01.2022
Ra 2021/20/0310
(Auch) die Zulässigkeit einer inhaltlichen Entscheidung des VwGH über eine Amtsrevision setzt voraus, dass die revisionswerbende (Amts-)Partei ein aufrechtes rechtliches Interesse an einer solchen Entscheidung hat.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021200310.L01