Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/20/0266

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/19/0232 B 31. August 2020 RS 1

Stammrechtssatz

Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200266.L01