Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/20/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/22/0191 E 27. Jänner 2021 RS 2

Stammrechtssatz

Ein einmaliges Erreichen der Richtsätze in der Vergangenheit ist kein geeigneter Nachweis dafür, dass der Aufenthalt des Fremden während der Dauer des beantragten Aufenthaltstitels zu keiner finanziellen Belastung einer Gebietskörperschaft führen könnte, sofern nicht Umstände festgestellt werden, aufgrund derer künftig von einer Änderung der Einkommensverhältnisse auszugehen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021200105.L23