Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/19/0413

Rechtssatz

Steht die Erlassung einer Rückkehrentscheidung mit der Rechtslage nicht in Einklang, schlägt dies auch auf jene Aussprüche durch, die auf eine Rückkehrentscheidung aufbauen, wie insbesondere auf das an die Rückkehrentscheidung anknüpfende Einreiseverbot, zumal es nach der insoweit umgesetzten Richtlinie 2008/115/EG keine von der Rückkehrentscheidung losgelösten Einreiseverbote gibt (VwGH 14.11.2017, Ra 2017/21/0151, mwN).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021190413.L03