Verwaltungsgerichtshof
06.07.2021
Ra 2021/19/0200
GRS wie Ra 2020/19/0232 B 31. August 2020 RS 1
Die Feststellung allgemeiner Umstände im Herkunftsstaat kann die Glaubhaftmachung der Gefahr einer konkreten, individuell gegen den Revisionswerber gerichteten Verfolgung nicht ersetzen.
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021190200.L01