Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/18/0344

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/19/0522 E 29. August 2019 RS 3

Stammrechtssatz

Auch im Fall einer Vielzahl einschlägiger rechtskräftiger Verurteilungen und insofern verhängter, beträchtlicher und überwiegend unbedingter Freiheitsstrafen, können verwirklichte Delikte in einer Gesamtbetrachtung als "besonders schweres Verbrechen" qualifiziert werden vergleiche VwGH 23.9.2009, 2006/01/0626; 18.10.2018, Ra 2017/19/0109).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021180344.L01