Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2021

Geschäftszahl

Ra 2021/16/0030

Rechtssatz

Mit ihrem Revisionspunkt wendet sich die Revisionswerberin gegen die gesetzliche Ausgestaltung des Gerichtsgebührensystems; die Überprüfung von Gesetzen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes (Artikel 133, Absatz 5, B-VG).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160030.L04