Verwaltungsgerichtshof
12.05.2021
Ra 2021/16/0030
Mit ihrem Revisionspunkt wendet sich die Revisionswerberin gegen die gesetzliche Ausgestaltung des Gerichtsgebührensystems; die Überprüfung von Gesetzen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes (Artikel 133, Absatz 5, B-VG).
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021160030.L04