Verwaltungsgerichtshof
18.10.2022
Ro 2021/16/0004
GRS wie Ra 2018/16/0164 E 25. März 2021 RS 3
An der Qualifikation einer Tätigkeit als Berufsausübung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Rahmen der "praktischen Verwendung" in der Ausbildungsphase noch die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlangt werden sollen vergleiche VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16/0203).
ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021160004.J13