Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.10.2022

Geschäftszahl

Ro 2021/16/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2018/16/0164 E 25. März 2021 RS 3

Stammrechtssatz

An der Qualifikation einer Tätigkeit als Berufsausübung vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Rahmen der "praktischen Verwendung" in der Ausbildungsphase noch die für die Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten erlangt werden sollen vergleiche VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16/0203).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RO2021160004.J13