Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/15/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2010/17/0114 E 25. September 2012 RS 1

Stammrechtssatz

Auch Bescheide, die in einem Abgabenverfahren ergehen, müssen (ebenso wie Bescheide im Verfahren nach AVG) bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, damit ein Bescheid wirksam entsteht. Zu diesen Anforderungen zählt neben der Erkennbarkeit des Bescheidadressaten und dem normativen Abspruch insbesondere die Erkennbarkeit der bescheiderlassenden Behörde vergleiche Stoll, BAO, Band römisch eins, 959).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150052.L05