Verwaltungsgerichtshof
29.09.2022
Ra 2021/15/0052
GRS wie Ra 2020/15/0035 E 27. August 2020 RS 3
Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021150052.L02