Verwaltungsgerichtshof
12.05.2022
Ra 2021/13/0155
Ein Abgabenbescheid, der auf einem Nichtbescheid aufbaut, ist nicht schon deswegen ebenfalls unwirksam, sondern rechtswidrig vergleiche VwGH 24.10.2013, 2010/15/0090). Gleiches gilt auch für einen Feststellungsbescheid, der auf einen unwirksamen anderen Feststellungsbescheid gestützt wird.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130155.L08