Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/13/0155

Rechtssatz

Nach Paragraph 295, Absatz eins, BAO sind Bescheide, die von einem Feststellungsbescheid abzuleiten sind, in näher genannten Fällen durch einen neuen Bescheid zu ersetzen. Der demnach zu ersetzende Bescheid kann ein Abgabenbescheid sein vergleiche etwa VwGH 15.12.2021, Ra 2020/15/0037), es kann sich aber auch um einen weiteren Feststellungsbescheid handeln, der von einem anderen Feststellungsbescheid abzuleiten ist. Ein derartiger Fall kann insbesondere bei einer "Unterbeteiligung" oder bei einer "mehrstöckigen Personengesellschaft" vorliegen. In gleicher Weise ist auch betreffend Paragraph 295, Absatz 4, BAO anzunehmen, dass es sich bei dem "auf das Dokument gestützten" Bescheid auch um einen Feststellungsbescheid handeln kann.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130155.L07