Verwaltungsgerichtshof
12.05.2022
Ra 2021/13/0155
Nach Paragraph 295, Absatz 4, BAO in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 76 aus 2011, waren "auf das Dokument gestützte Änderungsbescheide (Absatz eins,)" auf Antrag der Partei aufzuheben. Nach der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 3 aus 2021, dieser Bestimmung sind "auf das Dokument gestützte Bescheide" aufzuheben. Nach den Erläuterungen zum Initiativantrag (1109/A 27. Gesetzgebungsperiode 32) sollte damit erreicht werden, dass nicht nur Änderungsbescheide gemäß Paragraph 295, Absatz eins, BAO, sondern alle Bescheide, die auf den Nichtbescheid gestützt sind, aufgehoben werden können. Als derartige Bescheide kommen - neben Änderungsbescheiden - insbesondere Erstbescheide, Beschwerdevorentscheidungen, gemäß Paragraph 299, Absatz 2, BAO erlassene Bescheide oder Sachentscheidungen iSd Paragraph 307, Absatz eins, BAO in Betracht.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130155.L06