Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.05.2022

Geschäftszahl

Ra 2021/13/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2020/15/0035 E 27. August 2020 RS 3

Stammrechtssatz

Wenn die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde einen Antrag zurückgewiesen hat, ist Sache des Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht lediglich die Frage der Rechtmäßigkeit dieser Zurückweisung.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130155.L02