Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/13/0125

Rechtssatz

Der Sonderbeitrag zur Stabilitätsabgabe stellt einen Zuschlag zur Abgabenschuld der Stabilitätsabgabe dar und ist damit von der Höhe der Stabilitätsabgabe abhängig.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130125.L06