Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.04.2023

Geschäftszahl

Ra 2021/13/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2002/14/0015 E 26. Mai 2004 VwSlg 7932 F/2004 RS 2

Stammrechtssatz

Alle Fehler, die bei händischen Ausfertigungen zu solchen führen, die als offenkundige Unrichtigkeiten zu bezeichnen sind, sind auch dann Unrichtigkeiten iSd Paragraph 293, BAO, wenn sich die Behörde beim technischen Vorgang der Erstellung und Ausfertigung der Bescheide einer automationsunterstützten Datenverarbeitungsanlage bedient hat. Darüber hinaus erfasst die Bestimmung auch solche Mängel, die ihre Wurzel in der Unkenntnis über den Programmablauf haben, der durch Eintragungen im Eingabebogen in Gang gesetzt wird (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 2823).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2023:RA2021130125.L05