Verwaltungsgerichtshof
14.01.2022
Ra 2021/13/0083
Bei ausdrücklicher Verweigerung der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung tritt die Verpflichtung der Behörde (und des VwG) zur amtswegigen Sachverhaltsermittlung zurück.
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2021130083.L01